Am Freitag 11.09.2026 findet unser nächster Markt auf dem Parkplatz des Eventhauses „Presswerk“, Lochackerstraße 2 in Kuppenheim statt. 15 – 20 Uhr.

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Unser Markt

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Saison 2026

Einmal im Monat findet Freitag Nachmittag ein Flohmarkt statt.

Aufbau ab 14:00 Uhr.

Marktzeiten: 15 – 16 Uhr.

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Platzregeln

Unser Motto: „Mein Müll muss wieder mit.“

 

Platzregeln:

Mit der Einfahrt auf das Gelände erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen/AGB des Veranstalters an.

Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personal ist stets Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. Die Vergabe des Platzes erfolgt durch den Veranstalter und / oder dessen Mitarbeiter. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Markt (Zuweisung eines Standplatzes) besteht nicht. Das gilt insbesondere wenn der Markt ausverkauft ist.

Mit Beginn des Standaufbaus verpflichtet sich der Aussteller die vollen Standgebühren zu bezahlen. Es wird immer die längste Seite des Standes berechnet. Die Standtiefe darf 3m nicht überschreiten.

Die Aussteller sind für Ihren Standplatz, Verkaufsstand und Ihr Warenangebot in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sie haften für jeden Schaden der durch sie selbst oder ihre Helfer(innen) verursacht werden.

Nach dem Abbau muss der Standbereich sauber und ordentlich verlassen werden.

Werbung darf nur mit Genehmigung des Veranstalters erfolgen oder verteilt werden. Der Verkauf von Neuwaren ist grundsätzlich verboten, soweit nicht vom Veranstalter ausdrücklich genehmigt.

Eine Garantie auf einen Standplatz mit Pkw gibt es nicht.

Jeder Aussteller und Besucher der Märkte nimmt an der jeweiligen Veranstaltung auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden jeglicher Art, insbesondere nicht für Ware der Aussteller, weder bei Verlust noch bei Beschädigung.

Eltern haften für ihre Kinder. Für Änderungen oder eventuelle Ausfälle von Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Grundsätzlich verboten ist das Anbieten von Waffen, Kriegsspielzeug, NS-Emblemen, Medikamenten, Alkohol und lebenden Tiere.

Wir setzen beim Verkauf von zeitgeschichtlichen, militärhistorischen Gegenständen die Kenntnis des § 86 StGB und § 86 a StGB voraus. Ausdrücklich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine andersartige Nutzung, insbesondere in propagandistischer Weise i. S .d. § 86 StGB und § 86a StGB verboten ist und als Straftat geahndet werden kann.

Änderungen bleiben dem Veranstalter jederzeit vorbehalten.

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Parken

Es gibt genügend Parkplätze im öffentlichen Parkraum, bitte haltet euch an die Straßenverkehrsordnung.

Es gibt einfach alles…

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